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Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutz

Das so genannte Hinweisgeberschutzgesetz ermöglicht es Menschen, wahrgenommene Gesetzesverstöße in ihrem Unternehmen über einen geschützten Weg mitzuteilen und offen zu legen.

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz soll jeder Person die Möglichkeit gegeben werden, Gesetzesverstöße in ihrem Unternehmen auf geschütztem, sicheren Wege offen zu legen. Ziel des Gesetzes ist es vor allem, auch denjenigen eine Möglichkeit zur Offenlegung von Verstößen zu bieten, die Sorgen haben, dass ihnen Nachteile aus ihrer Meldung erwachsen könnten. Die Unternehmen – und somit auch das Caritas Sozialzentrum Steigerwald, sind angehalten, dem Gesetz entsprechend Meldemöglichkeiten anzubieten, um Handlungen im Arbeitsumfeld, die nicht gesetzeskonform ablaufen und hierdurch ggf. in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, um entsprechende Hinweise auf sicherem Wege abgeben zu können.

Um Ihnen als Dienstnehmer eine Möglichkeit zur Abgabe eines Hinweises mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit zu bieten, haben wir die Caritas Dienstleistungsgenossenschaft eG (cdg) als interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz mit der Entgegennahme dieser Hinweise beauftragt. Wir versprechen im Sinne des Gesetzes Schutz für die Hinweisgeber und die Beschäftigten sowie die Wahrung der Vertraulichkeit in Bezug auf die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand der Meldung sind sowie die der sonstigen in der Meldung genannten Personen. Die Unschuldsvermutung gilt selbstverständlich für die Betroffenen, bis der Verstoß bewiesen ist.

Die Abgabe einer (anonymen) Meldung und die ggf. folgende Kommunikation erfolgen über die Meldeplattform der cdg. Diese erreichen Sie unter: www.sicher-melden.de/wuerzburg002

Um Ihren Hinweis angemessen bearbeiten zu können, formulieren Sie die Meldung bitte so konkret wie möglich und orientieren Sie sich an den W-Fragen: Wer?, Was?, Wann?, Wie?, Wo?

Um Sie über den Stand der Bearbeitung Ihrer Meldung zu informieren, erhalten Sie gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 HinSchG nach spätestens 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Sollten Sie eine Meldung abgeben, bitten wir Sie an dieser Stelle, regelmäßig den Stand auf der Meldeplattform zu verfolgen und bei Rückfragen zu antworten, denn nur so kann ein reibungsloses Verfahren sichergestellt werden.

Gemäß § 17 Abs. 2 HinSchG erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung eine Rückmeldung, die in der Regel die ergriffenen Folgemaßnahmen und dessen Gründe dafür umfasst.

Sollten Sie Fragen zur Abgabe von Hinweisen, der Nutzung der Plattform oder auch zur Vertraulichkeit haben, bzw. einen telefonischen Kontakt wünschen, können Sie sich gerne direkt an die cdg wenden:

Telefon: 05251 889 – 0128 

E-Mail: hinweisgeberschutz@caritas-cdg.de

Weitere Informationen?

Sie wünschen weitere Informationen? Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an. Wir freuen uns Ihre Fragen zu beantworten. Sie möchten das Caritas Sozialzentrum näher kennenlernen? Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Kreiscaritasverband Gerolzhofen – Volkach – Wiesentheid e.V.
Philipp-Stöhr-Weg 9
97447 Gerolzhofen
Telefon: 09382 60 80
Email: info@cv-geo.de